Kfz-Gutachten – Kosten und Ablauf im Überblick

Als Unfallgeschädigter sollte man auf ein Kfz-Gutachten nicht verzichten. Foto: ©SKatzenberger / stock adobe

Es gibt verschiedene Kfz-Gutachten. Diese unterscheiden sich im Grund der Begutachtung und auch im Inhalt. Die beiden am häufigsten in Auftrag gegebenen Gutachtentypen sind das Unfallgutachten und das Gebrauchtwagengutachten.

Im Gebrauchtwagengutachten wird das Auto genau beschrieben – bis hin zum Leergewicht des Kfz. Besonders wichtig sind hier der Gesamtzustand, die Fahrtauglichkeit, die Ausstattung und der aktuelle Wert des Fahrzeugs. Ein Gebrauchtwagengutachten wird gern angefordert, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Probefahrt von einem Händler im Internet kaufen möchten. In einem solchen Fall bietet Ihnen ein Gebrauchtwagengutachten eine gewisse Sicherheit für den Kauf.

In diesem Artikel geht es allerdings vorrangig um das Unfallgutachten. Dieses wollen wir Ihnen in der Folge einmal näher vorstellen und die wichtigsten Fragen rund um diesen Gutachtentyp klären.

Wann brauche ich ein Kfz-Gutachten?

Manche Menschen brauchen ihr ganzes Leben lang keinen Kfz-Gutachter. Ein Kfz-Unfallgutachten wird immer nach einem Unfall benötigt, wenn Sie mehr als 750 Euro Schadensersatz geltend machen möchten. Die besagten 750 Euro stellen eine Bagatellgrenze dar. Bis zu dieser Grenze zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners meistens ohne weitere Prüfung.

In den meisten Fällen gehen die Forderungen allerdings über diese 750 Euro hinaus. Selbst wenn Sie im ersten Moment gar nicht wissen, wie hoch Ihre Schadensersatzforderung am Ende sein wird, sollten Sie auf ein Kfz-Unfallgutachten nicht verzichten. Denn hier werden seitens des Gutachters alle wichtigen Schadensersatzansprüche direkt beziffert. Ausgenommen ist dabei ein mögliches Schmerzensgeld, da der Kfz-Gutachter kein Arzt ist und darüber keine abschließenden Auskünfte erteilen kann.

Manche Ratgeber verweisen darauf, dass ein Gutachten dann nicht nötig ist, wenn Sie sich mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage einig sind und wenn Sie mit der Höhe der angebotenen Schadensersatzzahlung zufrieden sind. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass es bei dem ersten Angebot der Versicherung, das oft schon vor der Vorlage eines Gutachtens abgegeben wird, um ein Vergleichsangebot handelt, das in der Regel unter Ihren tatsächlichen Schadensersatzansprüchen liegt.

Gut zu wissen – der Blickwinkel ist ein wichtiger Faktor

Sie haben das Recht, den Gutachter für Ihr Unfallgutachten frei zu wählen. Viele Dinge, die in einem solchen Gutachten stehen, sind ein Stück weit subjektiv. Das bedeutet, dass sich zwei Gutachten von verschiedenen Gutachtern widersprechen können. Dennoch legt die Rechtsprechung fest, dass das Gutachten des von Ihnen ausgewählten Anbieters bindend ist, wenn nicht einzelne Positionen im Gutachten komplett unglaubwürdig erscheinen.

Unter dem Strich bedeutet das, dass Sie in den meisten Fällen ein für Sie besseres Gutachten erhalten werden, wenn Sie einen freien Gutachter beauftragen. Die Versicherung Ihres Unfallgegners wird Ihnen die Begutachtung durch einen Vertragspartner der Versicherung anbieten. Dieses Angebot dürfen Sie ignorieren und Ihren eigenen Gutachter beauftragen. Auf die Frage nach der Kostenübernahme hat das keine Auswirkung.

Was ist in einem KFZ-Gutachten enthalten?

Die folgenden Informationen sind in einem Kfz-Unfallgutachten zu finden:

  • Ausstattung des Fahrzeugs
  • Konkrete Aufstellung aller Unfallschäden
  • Notwendige Reparaturen inklusive Auflistung der durch die Reparaturen zu erwartenden Kosten
  • Konkrete Aufstellung von Schäden, die bereits vor dem Unfall bestanden haben
  • Die voraussichtliche Dauer der Reparatur und der sich daraus ergebende Anspruch auf Ausfallentschädigung oder auf die Bezahlung eines Mietwagens
  • Aussagen über die Wertminderung durch den Unfall
  • Wenn notwendig eine Aussage zur Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist oder nicht

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Das ist abhängig vom Zeitaufwand, den der Gutachter mit dem Fall hatte. Außerdem können die Stundensätze und damit die Kosten von Gutachter zu Gutachter voneinander abweichen. In den meisten Fällen liegen die Kosten für ein Kfz-Unfallgutachten zwischen 500 und 800 Euro.

Wer zahlt das KFZ-Gutachten?

Die Kfz Gutachten Kosten muss der Unfallverursacher oder dessen Versicherung tragen. Deshalb sollten Sie als Geschädigter in einem Unfall auf keinen Fall auf die Einholung eines Gutachtens verzichten. Sie bekommen so Sicherheit, was die tatsächliche Höhe Ihrer Ansprüche angeht, und müssen die Kosten für die Arbeit des Gutachters selbst nicht tragen.

Fazit

Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2023 erfasst. In den meisten Fällen gibt es einen Schuldigen und einen Geschädigten. Als Geschädigter eines Autounfalls haben Sie Anspruch auf verschiedene Formen des Schadensersatzes. Um diese durchsetzen zu können, ist in den meisten Fällen ein Kfz-Unfallgutachten erforderlich.

Da die Kosten für das Kfz-Gutachten von der Versicherung es Unfallgegners getragen werden, sollten Sie auf keinen Fall auf die Erstellung eines solchen Gutachtens verzichten.