Autoreifen gibt es nicht mehr: 185 r14 umrechnen – Was tun?

Eine bekannte Problematik: Reifen für unsere Autos sind immer seltener zu bekommen – und wenn, dann meist zu einem Preis, der einen rot machen würde!

Das Problem ist meist nicht einmal die seltene Form – die richtige Größe findet man oft schon für relativ wenig Geld an irgendeiner Straßenecke – sondern „nur“ die geforderte Geschwindigkeitsklasse, der „Speed-Index“. Anfängern im Bereich des Autofahrens wird empfohlen, sich mit der Materiel einmal genauer auseinanderzusetzen. Ein gutes KFZ Buch für Anfänger kann zu diesem Zweck Abhilfe schaffen.

Nehmen wir zum Beispiel mein Auto, W108 280S. Dabei handelt es sich um die werkseitig geforderte Geschwindigkeitsklasse „H“, die vom Hersteller angegebene Reifenkennzeichnung

185HR14

 

Hier stoßen wir auch schon auf die erste Hürde: diese Bezeichnung sieht heute etwas anders aus.

Nach moderner Lesart könnte die Reifenbezeichnung z.B. lauten:

185/80R14 91H

 

Was ist der Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen?

Die alte Bezeichnung war also 185HR14.

  • „185“ steht für die Reifenbreite in Millimetern.
  • „H“ ist der speedindex, der „reicht“ hier bis nominal 210 km/h
  • „R“ steht für die Bauart des Reifens, hier also ein Radialreifen
  • „14“ ist der Felgendurchmesser in Zoll (auch gelesen als 14″)

 

Und wieso heißt nun derselbe Reifen anders?

Wir erinnern uns: die neue Bezeichnung lautete „185/80 R14 91H“

Welche Alternativen hat man denn, wenn der benötigte Reifen nicht mehr zu bekommen ist?

Erst einmal: man kann FAST JEDEN Reifen noch bekommen, wenn man entsprechend tief in die Tasche greift.
Da das aber nicht jeder kann oder will, gibt es natürlich noch Alternativen.

  1. Eine häufig genutzte Methode ist das Umschlüsseln des Fahrzeugs auf andere Reifengrößen, ggf. auch in Verbindung mit anderen Felgenformaten. Nachteile hierbei sind dann hierbei aber unter anderem:
    • Es kostet Geld, und nicht zu wenig. Der TÜV will Geld sehen für die „Begutachtung“ (die mitunter auch mal im Büro stattfinden kann wenn der Herr Ingenieur seinen Sessel gerade nicht verlassen möchte), und auch bei der Zulassungsstelle darf man noch ein paar Euro Gebühren zurücklassen für die Eintragung im Brief (falls dies nicht schon vom TÜV erledigt wurde, hier gibt es wohl regionale Unterschiede) und das Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins.
    • Die alternativ verwendbaren Reifengrößen sind natürlich auch begrenzt – und die für den 185HR14 des W108/109 übliche Ausweichgröße heißt 205/70R14 H und ist selbst schon wieder nicht mehr völlig problemlos verfügbar.
      Natürlich gibt es dann auch noch (mindestens) zwei weitere Alternativformate, nämlich 195/70R14 H und 195/75R14 H – aber bei ersterem beträgt die Differenz des Abrollumfangs bereits reichliche 3,5% und der letztere ist noch exotischer und fast schwerer zu bekommen als das Original (und kommt üblicherweise aus den USA, was auch nicht zwingend für überragende Qualität sprechen muß…)
    • Außerdem ist gerade der W108 für sein empfindliches Fahrwerk bekannt (insbesondere die Vorderachse!) so daß jeder Zentimeter zusätzlicher Reifenbreite das Auto weiter belastet.
    • Und natürlich „ist das so nicht original“, was den einen vielleicht mehr stört als den anderen.
      Problematisch wird es allerdings, wenn es DEN FALSCHEN stört: z.B. einen übereifrigen TÜV-Prüfer, der hinterher wegen nicht originaler Reifen-Felgen-Kombination die historische Zulassung unterbinden möchte! (Alles schon vorgekommen, der Prüfer hat hier ja seinen „Ermessensspielraum“ und damit die gottähnliche Gewalt über Sein oder Nichtsein des „historischen Kulturguts“…)
      Falls die gewünschte Reifen-Felgen-Kombination allerdings im „Räderkatalog“ des TÜV aufgeführt ist, dann sollte die „historische“ Begutachtung kein Problem sein.
      Sollte ein Prüfer auch in diesem Fall noch widersprechen wollen, so sollte man mit einem Hinweis auf den Räderkatalog auf ZEITGENÖSSISCHE Umrüstung pochen!
      Leider ist der mir (auch nur auszugsweise) vorliegende Räderkatalog deutlich zu umfangreich um ihn in diese Seite mit einzubinden; und auch als unbearbeitete Grafik kann ich ihn hier bedauerlicherweise nicht zur Verfügung stellen: die Vorlagen sind einfach zu schlecht zum einscannen.

     

  2. In einigen Fällen könnte man auch lediglich auf einen geringeren speedindex umschlüsseln, das ist z.B. gerade beim 280S (W108) möglich.
    Ich selbst habe meinen Wagen (280S, W108) auch von speedindex „H“ auf „T“ (bis 190 km/h) umtragen lassen, das hat mich beim TÜV humane 17,90 € gekostet. Beim Straßenverkehrsamt war ich dann mit wohlfeilen 11 Euro für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins dabei.
    Diese Umschlüsselung ist aber nicht in jedem Fall möglich, die dafür anzustellenden Berechnungen finden sich hier: speedindex 
  3. Die einfachste und preiswerteste Lösung ist das Benutzen von Reifen mit M+S-Kennung!
    In all den Vorschriften gibt es nämlich diese eine Hintertür, durch die man Reifen mit einem geringeren speedindex fahren darf. Weil es kaum Winterreifen mit besonders hohem speedindex gibt, erlaubt hier der Gesetzgeber die Montage von Reifen mit eigentlich zu niedriger Kennung.
    Diese Vorschrift gilt aber NUR für Reifen mit M+S-Symbol, und wenn diese Reifen montiert sind muß ein entsprechender Aufkleber im direkten Sichtfeld des Fahrers darauf hinweisen: „Mit M+S-Reifen nicht schneller als 160“ steht dann beispielsweise darauf.
    Im Sommer (und da werden solche Autos wie die unseren ja überwiegend bewegt) sollte man aber tunlichst KEINE „echten“ Winterreifen aufziehen (auch wenn das rechtlich nicht zu beanstanden ist) sondern für den hier genannten Zweck allenfalls auf Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung zurückgreifen. Schließlich sind Ganzjahresreifen auch für den Betrieb im Sommer ausgelegt, aber mit reinen Winterreifen ist im Sommer von Fahrvergnügen nicht wirklich zu sprechen, ganz abgesehen vom exorbitant ansteigenden Verschleiß!
    Eine Warnung sei an dieser Stelle erlaubt:

    Diese Lösung ist lediglich ein Kompromiß und eine Frage der persönlichen Charakterstärke! Wer seinen Wagen stets ruhig und gelassen bewegt wird dabei keine Probleme haben, aber wer auch nur gelegentlich das Auto bis an die Leistungsgrenze ausfährt, der sollte auch bei den Reifen über entsprechende Reserven verfügen! Hier verbietet sich diese Methode von selbst.
    Daß man stets auch die bestmöglichen Ganzjahresreifen wählt, sollte selbstverständlich sein. Wenn man also einen Ersatz für speedindex „H“ sucht, sollte man wenigstens einen Ganzjahresreifen der besten verfügbaren Kategorie wählen und nicht noch niedriger gehen als unbedingt nötig!Noch einmal: man muß mit Winterreifen auf dem Wagen immer auch die entsprechende Selbstbeherrschung aufbringen und darf das so selbstgewählte Tempolimit keinesfalls überschreiten! Kaum etwas ist übler als ein platzender Reifen auf der Autobahn bei über 160 km/h, und wenn man die Reifen überlastet kann das durchaus passieren!

Speedindex

Der speedindex legt fest, bis zu welcher Geschwindigkeit ein Reifen zugelassen ist.
Die Buchstaben haben die folgenden Bedeutungen:

  • Q = 160 km/h
  • R = 170
  • S = 180
  • T = 190
  • U = 200
  • H = 210
  • V = 240
  • W = 270
  • Y = 300

Es gibt auch noch weitere (geringwertigere) Klassifizierungen, die aber im PKW-Sektor keine Rolle spielen.
Auch gab es früher noch eine weitere Stufe, nämlich „ZR“, die seinerzeit „alles über 240 km/h“ abdecken sollte – aber nach dem leistungsmäßigen Overkill der modernen Sportwagenindustrie hat sich diese Stufe als nicht ausreichend herausgestellt.

Wer jetzt aber denkt: „mein 280S ist ohnehin nur mit 180 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen, also reichen „S“-Reifen, der ist schief gewickelt. Bindend ist nämlich erst einmal das, was im Fahrzeugschein steht – und steht dort 185HR14, dann ist auch tatsächlich ein „H“-Reifen zwingend vorgeschrieben! (Die Hintertür hierzu fanden wir ja bereits hier!)

Also müßte ein anderer speedindex vom TÜV abgenommen und eingetragen werden, und das wiederum ist nur möglich, wenn die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs dies erlaubt.
Der Wert für die Höchstgeschwindigkeit ist aber nicht der, der in den Papieren steht, sondern es kommt noch ein Toleranzwert dazu.

Die Berechnung für diesen Toleranzwert lautet wie folgt:

V = V-Fz.-Brief + 6,5 km/h + 0,01*V-Fz.-Brief


„V“ ist in diesem Fall das „Endziel“, nämlich die Grundlage für den einzutragenden speedindex, und „V-Fz-Brief“ ist die Höchstgeschwindigkeit laut Zulassung, also die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

Am Beispiel meines 280S (lt. Zulassung Höchstgeschwindigkeit 180km/h) bedeutet das:
V = 180km/h + 6,5 km/h + (0,01*180 km/h) = 188,3 km/h ==>

Die Bereifung muß also für 188,3 km/h ausgelegt sein.


Dieser Wert ist natürlich in keiner Tabelle zu finden, daher zählt dann stets der nächsthöhere Tabellenwert – in meinem Fall halt die 190km/h, also Geschwindigkeitsindex „T“.

Verhältnis der Reifenhöhe zur -breite

Bei der Bezeichnung „185/80“ hat der Reifen eine Flankenhöhe von 80% der Reifenbreite. Das ist heute eine erforderliche Angabe, weil ja moderne Reifen immer flacher werden. Inzwischen gibt es sogar Reifen mit einer Flankenhöhe von nur noch 30% der Breite – aber die interessieren uns eher nicht, wir fahren ja hier keine Ferrari oder 3er BMW…


Wenn keine Angabe zum Höhen-Breitenverhältnis getroffen wurde, so handelt es sich um das etwas krude anmutende Format „/82“, also 82% der Reifenbreite. Da die Abweichung von 80% zu 82% aber nur sehr geringfügig ist, und ohnehin durch Meß- und Fertigungstoleranzen praktisch keine zwei Reifenfabrikate exakt die gleichen Abmessungen haben, ist der Unterschied zwischen der /82 und der /80 bestenfalls akademisch zu betrachten.


Sollte sich trotzdem jemand an dieser geringfügigen Abweichung stoßen, so sei ihm gesagt, daß er dann einen Reifen mit halb abgefahrenen Profil ebenfalls schon nicht mehr tolerieren dürfte…


Sogar der Gesetzgeber hat hier ein Einsehen, und gestattet den Wechsel zwischen 185R14 und 185/80R14 ohne jegliche Auflagen. Auch eine Eintragung des anderen Formats ist hierbei nicht notwendig, ein „185/80R14“ gilt also als identisch mit einem „185R14“.

Man sollte aber bei der Reifensuche im Internet darauf achten, daß manche Reifenhersteller und -händler noch immer eine Abfragemöglichkeit sowohl nach „/80“ haben, als auch die Möglichkeit anbieten, das entsprechende Feld leerzulassen. Interessanterweise kommen dabei tatsächlich unterschiedliche Ergebnisse heraus!
Es lohnt sich also schon mal, BEIDE Varianten auszuprobieren.

 

Traglastindex

Der loadindex (LI) benennt die maximal zulässige Tragfähigkeit des Reifens. Die Tabelle hierzu (welcher LI steht für welches Gewicht?) braucht eigentlich nicht weiter zu interessieren, auch wenn man (theoretisch) hieraus errechnen kann welchen LI man tatsächlich braucht.


Allerdings ist auch hier wieder das Problem: der LI wird z.B. nur zu einem bestimmten Reifendruck ermittelt, bei einem anderen vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Druck stimmen die Kennzahlen schon wieder nicht mehr zwingend mit der Liste überein.


Also sollten wir uns darauf einigen, die Herstellervorgabe einzuhalten und nicht noch irgendwelche fruchtlosen Berechnungen anzustellen…


Der LI ist übrigens ein MINDESTWERT, ein höherer als der benötigte Wert ist nicht schädlich. Nur darunter darf er natürlich nicht liegen!

Übrigens gibt es hierfür auch noch Zusätze wie „RF“ oder „C“. „RF“ steht für „reinforced“, das heißt, der Reifen hat eine besonders hohe Tragfähigkeit (für Kleinbusse, Transporter, etc.). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (dann entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

Früher gab es statt des „RF“ auch mal ein „C“ (für „Cargo“, mit der gleichen Bedeutung), aber diese Kennzeichnung ist mir inzwischen schon seit einigen Jahren nicht mehr begegnet…